Arbeitnehmer, die Altersrente beziehen, aber noch oder wieder beschäftigt werden, werden von Arbeitgebern oft als Sonderfall angesehen, was die Kündigung des Arbeitsverhältnisses betrifft. Manche denken, als Rentner habe ein Beschäftigter keinen Kündigungsschutz. Dies ist jedoch eine Fehlvorstellung. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nach einer Wartezeit von 6 Monaten für Rentner genauso wie...