Lassen Sie sich anwaltlich helfen,
damit Sie Ihr Recht bekommen.

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Sie sollen für einen unverschuldeten Verkehrsunfall ein Bußgeld zahlen? Die gegnerische Versicherung behauptet, sie wäre nicht leistungspflichtig oder Sie hätten eine Mitschuld? Oder die Versicherung teilt mit, sie übernehme alle Schäden, aber Sie wissen gar nicht, was Ihnen zusteht? Das sind Beispiele für Fälle, in denen klar wird, wie ungleich das Verhältnis zwischen Geschädigten und Versicherungen ist. Die Kanzlei Leutert vertritt die Geschädigten, nicht die Versicherungen. Ich reguliere Sach- und Personenschäden vom leichten Blechschaden bis zur schwersten Dauerschädigung in Hannover, Seelze und Hildesheim. Geschädigte wissen oftmals nicht, welche Schadenspositionen in welcher Höhe ihnen zustehen. Das nutzen Haftpflichtversicherungen häufig aus. Deshalb rate ich, auch gerade bei unverschuldeten Unfällen von Anfang an einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung zu beauftragen, damit der Geschädigte sein Recht bekommt. Die Anwaltskosten können in diesen Fällen als erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. In vielen Fällen außergerichtlicher Schadensregulierung zahlt der Geschädigte an mich deshalb gar nichts. Oder die Rechtsschutzversicherung wird nicht belastet. Wurden Sie geblitzt und haben eine Anhörung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen? Wird Ihnen nach einem Unfall noch fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen? Haben Sie überraschend Polizeibesuch wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erhalten? Wird Ihnen Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen oder ist Ihr Führerschein wegen Alkohol in Gefahr? Seit Jahren ist die Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstrafsachen der zweite Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht.  Die Spezialisierung auf Verkehrsdelikte mit detaillierten Kenntnissen und jahrelanger Erfahrung  bietet Ihnen eine effektive Verteidigung. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgschancen stehen, und wir finden für Sie die beste Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen konnte die Fahrerlaubnis schon gerettet werden. Oft erreichen wir schon im Ermittlungsverfahren eine Einstellung für unsere Mandanten. Einen ersten Eindruck können Sie sich gerne bei einer Anfrage verschaffen, unverbindlich und ohne Kostenrisiko. Ich freue mich darauf.